Elektronische Rechnungen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Mit Änderung des Umsatzsteuergesetzes § 14 Abs. 1 und 3 zum 01.07.2011 hat der Gesetzgeber den elektronischen Rechnungsversand vereinfacht. Wenn Sie über ein entsprechendes betriebliches Kontrollverfahren verfügen, steht es Ihnen frei, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen.
Dies bietet folgende Vorteile:
- Senkung der Verwaltungskosten bei Versender und Empfänger
- Eindeutiges Rechnungseingangsdatum
- Umweltschutz (keine Transportwege auf der Straße, Senkung des Papierverbrauchs, weniger Müll)
Jetzt Formular » herunterladen und per E-Mail oder Post direkt an uns.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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